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Verhinderungspflege

Stundenweise Auszeit für pflegende Angehörige

Die Pflegekasse übernimmt unter bestimmtem Vorraussetzungen die Kosten

Wichtig ist, dass Personen, die einen nahestehenden Menschen pflegen - und dabei oft fast
rund um die Uhr eingespannt sind - , die Möglichkeit haben eine "Auszeit" zu nehmen und
dadurch neue Kraft für die herausfordernde und anspruchsvolle Tätigkeit zu tanken. In
solchen Fällen übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine "Vertretung". Dies gilt, wenn
eine private Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen,
beispielsweise Einkauf, Theaterbesuch oder Friseurbesuch an der Pflege des Angehörigen
gehindert ist und deshalb für den Zeitraum ihrer Abwesenheit eine Ersatzperson die
Betreuung übernimmt.
Vorrausetzung dafür ist, das die Pflegeperson den Pflegebedürftigen mindestens seit
sechs Monaten in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat und eine Einstufung in eine
Pflegestufe vorliegt.

Interessant sind dabei folgende Fakten: