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Betreuung bei Demenzerkrankung

Zusätzliche Betreuungsleistungen

Eine finanzelle Unterstützung der Pflegekasse auch ohne Vorliegen eine Pflegestufe

"Zusätzliche Betreuungsleistungen" nach § 45 SGB XI für die Pflegebedürftige mit
erhelblichem allgemeinen Betreuungsbedarf sollen Pflegenden eine Auszeit von der
verantwortungsvollen Betreuungsaufgabe ermöglichen.

Wer hat Anspruch auf "zusätzliche Betreuungsleistungen" ?
Pflege - und Betreuungsbedürftige die in ihrer Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt
sind, z.B.

WICHTIG!
Dies gilt auch für Versicherte, die sonst keine Leistungen der Pflegekasse erhalten, aber
dennoch einen erheblichen Beaufsichtigungs- und Betreuungsbedarf haben. Eine
vorhandene Einstufung in eine Pflegestufe ist keine Voraussetzung! Diese Personen
werden dann der Pflegestufe 0 zugeordnet.

Die Bezeichnung der Pflegestufe 0 wird für Pflegebedürftige verwendet bei denen zwar
eine pflegerische und hauswirtschaftliche Unterstützung notwendig ist, jedoch die Kriterien
der Pflegestufe 1 noch nicht erfüllt sind. Dazu gehören zum Beispiel diese
Pflegebedürftigen die in der Hauptsache beaufsichtigt und betreut werden müssen.

Welche Beträge können von der Pflegekasse gezahlt werden? Je nach Schweregrad
der Fähigkeitsstörungen, auch "eingeschränkte Alltagskompetenz" genannt

Werden diese Beträge im Laufe des JAhres nicht voll ausgeschöpft kann man den
verbleibenden Betrag auf das Folgejahr übertragen und bis zum 30. Juni geltend machen.